Private Haftpflicht   Privathaftpflichtversicherung   Haftung   PHV
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Jede Privatperson trifft nach dem BGB die Haftung für verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und auch mit Ihrem privaten Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Daher ohne wenn und aber: Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss. Wer noch keine besitzt: sofort abschließen.

Die Privathaftpflichtversicherung hat nicht nur die Aufgabe, die berechtigten Ansprüche der Versicherungsnehmer zu übernehmen, sondern auch die unberechtigten Ansprüche abzuwehren. Der Versicherungsschutz gilt - je nach Tarif - für den Versicherungsnehmer und Familienangehörige. Das gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.

Vergleichen Sie die Prämien. Die Privathaftpflicht bietet vollen finanziellen Schutz gegen Ansprüche von Dritten.
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