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Private Rentenversicherung   Altersvorsorge   Privatrente
Die private Rentenversicherung ist - zumindest in der Ansparphase - eine Art Sparvertrag ohne echten Versicherungsschutz. Je nach gewähltem Tarif erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück oder auch nicht. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: private Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Privatrente mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob zum Ablauf der Versicherung eine Kapitalabfindung (vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapitallebensversicherung) oder eine monatliche Rentenzahlung erfolgen soll.

Die private Rentenversicherung bietet keinen echten Hinterbliebenenschutz. Es erfolgt daher auch keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Rentenpolice. Man unterscheidet bei der Privatrente zwischen den 2 Rentenverträgen: Aufgeschobene Rente und Sofortbeginnende Rente.

Die private Rentenversicherung ist faktisch eine Art Wette mit der Versicherungsgesellschaft auf das Lebensalter des Versicherungsnehmers, denn die private Rentenzahlung wird bis zum Ableben der bezugsberechtigten Person gezahlt. Dies ist der besondere Unterschied zu einem Banksparplan mit Kapitalverzehr. Bei derartigen Banksparplänen endet die Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
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